Sporteingangsprüfung

Um den Zugang zum Studium des Faches Sport / Sportwissenschaft zu erlangen, müssen Sie die Sporteingangsprüfung bestehen. Damit Sie an der Sporteingangsprüfung 2024 teilnehmen können, müssen Sie sich in der Zeit vom 15. März 2024 bis 15. Mai 2024 über das Online Portal der Sportwissenschaft der Universität Konstanz anmelden. Es gelten für die Sporteingangsprüfung 2024 folgende Regelungen:

Termine und Fristen

Prüfungstermin Sporteingangsprüfung: 07. Juni 2024
Nachprüfungstermin Sporteingangsprüfung: 02. Juli 2024

Anmeldezeitraum für die Sporteingangsprüfung: 15. März 2024 – 15. Mai 2024
Link zum Anmeldeportal Sporteingangsprüfung: https://sporteingangspruefung.net//konstanz/
 
Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen: 1. Juli 2024

Anmeldung und Gebühren

Wenn Sie an der Sporteingangsprüfung teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte zwischen dem 15. März und dem 15. Mai im Anmeldeportal für die Sporteingangsprüfung:

Onlineanmeldung Sporteingangsprüfung (ab dem 15.03. bis 15.05.)


Für die Sporteingangsprüfung (Anmeldung, Teilnahme, verwaltungstechnische Abwicklung) werden an der Universität Konstanz Gebühren in Höhe von 40,- € erhoben. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen externer Universitäten wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben. Die Gebühren werden durch die Universität im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr ist nicht möglich.

Anerkennung externer Prüfungsleistungen

Eine komplette Anerkennung der Prüfungsleistungen von Universitäten und Hochschulen außerhalb Baden-Württembergs findet nur für folgende Universitäten statt:

Universität Bochum, Universität Halle-Wittenberg und Sporthochschule Köln

Zu Anerkennung von bereits nachgewiesenen Prüfungsleistungen dieser Universitäten ist eine Registrierung in unserem Anmeldeportal Sporteingangsprüfung bis zum 01.07. notwendig. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- € an.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche externe Sporteignungsprüfung (Bochum, Halle-Wittenberg, Köln) muss bis zum 1. Juli hochgeladen sein.

Die Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten des Landes Baden-Württemberg werden uneingeschränkt anerkannt. Ein Hochladen der Bescheinigung im Anmeldeportal Sporteingangsprüfung ist nicht notwendig. Erst wenn Sie sich für einen sportwissenschaftlichen Studiengang (B.Sc. Sportwissenschaft oder Lehramt Sport) an der Universität Konstanz bewerben, laden Sie diese Bescheinigung im Bewerbungsportal der Universität Konstanz hoch.

Prüfungen pädagogischer Hochschulen werden nicht anerkannt.

Leistungsanforderungen

Die genauen Leistungsanforderungen finden Sie im Infoheft im blauen Kasten.

Videos zur Prüfung im Gerätturnen finden Sie unter diesem Link.

Teilbefreiung von Abiturleistungen

Folgende Besonderheiten sind zu beachten

Bei Teilbefreiungen für das Abitur gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiel unten. Dabei müssen für das Bestehen der SEP in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt mindestens sechs von sieben Anforderungen erfolgreich bestanden werden. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfach Sport werden ebenfalls anerkannt.

Die Abiturleistungen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen Abitur 2024 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2024 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.

Anerkennung der Abiturleistungen

Bewerbung um einen Studienplatz an der Uni Konstanz

Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Zum Bewerbungsportal der Universität Konstanz geht es hier.