Sporteingangsprüfung

Um den Zugang zum Studium des Faches Sport / Sportwissenschaft zu erlangen, müssen Sie die Sporteingangsprüfung bestehen. Damit Sie an der Sporteingangsprüfung 2023 teilnehmen können, müssen Sie sich in der Zeit vom 15. März bis 15. Mai über das Online Portal der Sportwissenschaft der Universität Konstanz anmelden. Es gelten für die Sporteingangsprüfung 2023 folgende Regelungen:

Termine und Fristen

Prüfungstermin Sporteingangsprüfung: 26. Mai 2023
Nachprüfungstermin Sporteingangsprüfung: 4. Juli 2023

Anmeldezeitraum für die Sporteingangsprüfung: 15. März 2023 – 15. Mai 2023
Link zum Anmeldeportal Sporteingangsprüfung: https://sporteingangspruefung.net//konstanz/
 
Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen: 1. Juli 2023

Anmeldung und Gebühren

Wenn Sie an der Sporteingangsprüfung teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte zwischen dem 15. März und dem 15. Mai im Anmeldeportal für die Sporteingangsprüfung:

Onlineanmeldung Sporteingangsprüfung (ab dem 15.03. bis 15.05.)


Für die Sporteingangsprüfung (Anmeldung, Teilnahme, verwaltungstechnische Abwicklung) werden an der Universität Konstanz Gebühren in Höhe von 40,- € erhoben. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen externer Universitäten wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben. Die Gebühren werden durch die Universität im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr ist nicht möglich.

Anerkennung externer Prüfungsleistungen

Eine komplette Anerkennung der Prüfungsleistungen von Universitäten und Hochschulen außerhalb Baden-Württembergs findet nur für folgende Universitäten statt:

Universität Bochum, Universität Halle-Wittenberg und Sporthochschule Köln

Zu Anerkennung von bereits nachgewiesenen Prüfungsleistungen dieser Universitäten ist eine Registrierung in unserem Anmeldeportal Sporteingangsprüfung bis zum 01.07. notwendig. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- € an.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche externe Sporteignungsprüfung (Bochum, Halle-Wittenberg, Köln) muss bis zum 1. Juli hochgeladen sein.

Die Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten des Landes Baden-Württemberg werden uneingeschränkt anerkannt. Ein Hochladen der Bescheinigung im Anmeldeportal Sporteingangsprüfung ist nicht notwendig. Erst wenn Sie sich für einen sportwissenschaftlichen Studiengang (B.Sc. Sportwissenschaft oder Lehramt Sport) an der Universität Konstanz bewerben, laden Sie diese Bescheinigung im Bewerbungsportal der Universität Konstanz hoch.

Prüfungen pädagogischer Hochschulen werden nicht anerkannt.

Leistungsanforderungen

Die genauen Leistungsanforderungen finden Sie im Infoheft im blauen Kasten.

Videos zur Prüfung im Gerätturnen finden Sie unter diesem Link.

Teilbefreiung von Abiturleistungen

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

1. bei Teilbefreiungen für das Abitur bis 2022 gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für das ganze Teilgebiet, auch wenn in der Abiturprüfung nicht alle Einzeldisziplinen des Teilgebietes abgelegt wurden, die in der Aufnahmeprüfung gefordert werden.

Beispiel Leichtathletik: In der Abiturprüfung werden in der Leichtathletik nur zwei Teildisziplinen (z.B. Kugelstoßen und Sprint) absolviert. Werden mindestens 8 Punkte von der Schulleitung schriftlich bestätigt, ist der Prüfling bei der Aufnahmeprüfung von Leichtathletik komplett befreit! Dabei müssen für das Bestehen der SEP in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt mindestens sechs von sieben Anforderungen erfolgreich bestanden werden.

Für die Befreiung muss das entsprechende Formular Teilbefreiungen Abitur bis 2022 verwendet werden. Dieses kann ebenfalls im Anmeldesystem hochgeladen werden (diese Funktion ist auch noch nach dem Anmeldeschluss möglich).

2. bei Teilbefreiungen für das Abitur 2023 gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiel unten. Dabei müssen für das Bestehen der SEP in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt mindestens sechs von sieben Anforderungen erfolgreich bestanden werden. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfach Sport werden ebenfalls anerkannt.

Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen Abitur 2023 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2023 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.

Beispiel Anerkennung 2023:

Wird bei der Aufnahmeprüfung nicht genau dieselbe Disziplin angeboten wie sie in der Abiturprüfung bestanden wurde, so wird die entsprechende Disziplin des Bewegungsblocks anerkannt.

Beispiele: 

-          Diskus- oder Speerwurf wird für den Wurf/Stoß anerkannt

-          200m oder der Hürdenlauf wird für den Sprint anerkannt

-          3.000m-Lauf wird für die Mittelstrecke anerkannt

-          Alle Schwimmstrecken werden für die Schwimmleistung der Aufnahmeprüfung anerkannt

-          Alle Übungen aus dem Bereich Tanzen, Gestalten, Darstellen werden für die Gymnastik anerkannt.

Bewerbung um einen Studienplatz an der Uni Konstanz

Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Zum Bewerbungsportal der Universität Konstanz geht es hier.